Der neue Zahnarzttarif / DENTOTAR®, 01.01.2018
Sehr geehrte Patientin,
Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif trat am 01. Januar 2018 in Kraft.
Der neue Leistungskatalog wurde an die heutigen Behandlungsmethoden, an neue Verfahren und Geräte, sowie an die Anforderungen an die Praxishygiene (vom Gesetzgeber verschärft) angepasst. Viele Positionen wurde abgeändert, gelöscht und einige neue hinzugefügt.
Neu dazugekommen ist die Position ,,Grundtaxe für die Arbeitsplatzdesinfektion'', die betriebswirtschaftlich begründet ist. Die Anforderungen an die Hygiene sind in den letzten 20 Jahren stark gestiegen und benötigen mehr Zeit und Aufwand.
Der Taxpunktwert für die Abrechnung mit den Tarifpartnern UV/MV/IV wurde auf CHF 1.00 festgelegt und für Privatpatienten sollte er nicht über CHF 1.70 liegen.
Nach ca. 1 1/2 Jahren Übergangsfrist führen wir letztlich den neuen DENTOTAR® Tarif ein und rechnen mit DENTOTAR® ab 01. Oktober 2020 offiziell ab.
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